Wie schon erläutert, soll die Soziale Lebens-Absicherung einige derzeitige Sozialleistungen des Bundes oder der Länder ersetzen.
Wegfallen, bzw. durch die SLA ersetzt, werden demnach (zumindest):
- das Arbeitslosengeld
- die Notstandhilfe bzw. bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Familienbeihilfen
- Miet- oder Wohnbeihilfen
- das Kinderbetreuungsgeld
Alle anderen derzeitigen Sozialleistungen werden VOR Einführung der SLA sowohl hinsichtlich ihrer Berechtigung, als auch hinsichtlich der auszubezahlenden Beträge gründlich durchforstet und ggf. neu definiert.
Grundsätzlich gilt dabei das Prinzip: durch die SLA soll allen Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und ein Abgleiten in die Armut verhindert werden. Wo es nachweislich überlebenswichtige Bedürfnisse gibt, die von der SLA nicht ausreichend abgedeckt werden, sollen auch nach Einführung derselben, unbedingt benötigte Beihilfen zusätzlich zur SLA gewährt werden.
Im Regelfall sind das ergänzende Unterstützungsleistungen für
- pflegebedürftige oder chronisch kranke Menschen, die ständiger Hilfe bedürfen
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Behinderungen)
- Reha-Maßnahmen
- zur Überbrückung in außergewöhnlichen, unverschuldeten extremen Notfalls-Situationen
Auf welcher Verwaltungsebene (Bund/Länder/Gemeinden) die dafür notwendige Infrastruktur eingerichtet werden soll, muss erst diskutiert werden. Fest steht aber, dass es dafür – anders als heute – bundesweit einheitliche Regelungen geben muss.
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