Eine „sozial orientierte“ Steuerpolitik bedarf vieler ergänzender Begleitmaßnahmen, von denen hier nur einige kurz umrissen werden:
Offenlegung aller Vorstandsgehälter und Bonifikationen in allen börsennotierten Unternehmen, sowie in Unternehmen im öffentlichen Eigentum. In diese Pflicht werden auch jene Unternehmen genommen, welche öffentliche Unterstützung/Förderungen – welcher Art auch immer – von mehr als 100.000,- Euro (pro Jahr) erhalten oder regelmässig von öffentlichen Aufträgen massgeblich profitieren.
Boni müssen als Gehaltsbestandteile reguliert und begrenzt werden. So soll etwa das Ausmaß der Steuererleichterungen bei Bonifikationen an einer nachhaltigen Unternehmenspolitk und deren Orientierung an den Interessen der MitarbeiterInnen und der Kommune gemessen werden.
Managergehälter dürfen von den Unternehmen nur noch bis zu einer Höhe von brutto 600.000,- Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Die Steuerpflicht könnte künftig an die Staatsbürgerschaft gebunden werden, um Steuerflucht zu erschweren.
Aktienoptionen als Einkommensbestandteil für Spitzenmanager sollten massiv erschwert bzw. unterbunden werden – auch, weil damit die Orientierung der Unternehmenspolitik an kurzfristigen Gewinnen gefördert wird. Dies liegt aber nicht im Interesse der Allgemeinheit.
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Neue Arbeitsmarkt-Regeln bis zur Einführung der SLA
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