Grundsätzlich ist mit der SLA eine umfassende Krankenversicherung verbunden!
Dies soll sicherstellen, dass künftig auch alleSLA-Bezugsberechtigten auch ohne jedes weitere eigene Erwerbseinkommen in jedem Fall voll krankenversichert sind.
Die SLA wird zwar dank entsprechender Freigrenzen brutto für netto ausbezahlt, aber für jegliche Zuverdienste oberhalb der Freigrenze sind – wie bisher und gestaffelt je nach Einkommenshöhe – grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge entsprechend den Vorgaben bzw. Vorschreibungen einzuzahlen.
Diese Basis-Krankenversicherung im Rahmen derSLA enthebt also weder Angestellte, noch Arbeitgeber, noch Freiberufler oder andere Selbständige von der Verpflichtung zu gesetzlich festgelegten Krankenkassen-Beiträgen für jedes (!) Einkommen oberhalb der Freigrenze bis zur gesetzlich festgelegten Beitragspflicht-Obergrenze!
Erstmals sollen auch Kapitaleinkünfte aller Art, die die Freigrenze überschreiten, bis zur Beitragspflicht-Obergrenze zur Bemessung der individuellen Krankenversicherungsbeiträge herangezogen werden!
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